Präambel
Die Gesellschaft für Schädelbasischirurgie vergibt jährlich einen nach Hans-Joachim Denecke benannten Preis in Höhe von 3.000,- Euro
Hans-Joachim Denecke wurde am 2. Oktober 1911 in Prenzlau in der Uckermark geboren und starb am 28. April 1990 als einer der ganz großen Chirurgen der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde in Heidelberg. Denecke studierte an den Universitäten Marburg und Freiburg, ging dann über Berlin nach Greifswald, wo er 1936 zum Dr. med. promovierte. Nach Ausbildungsstationen in Pathologie und Chirurgie wandte er sich in Marburg bei Uffenorde dem Schwerpunkt Nasennebenhöhlenchirurgie und ab 1943 in Heidelberg bei Seiffert einer breit angelegten operativen Otorhinolaryngologie zu. Denecke war der erste Dozent, der nach Kriegsende 1945 von der wiedereröffneten Heidelberger Medizinischen Fakultät habilitiert wurde. 1950 erfolgte die Ernennung Deneckes zum außerplanmäßigen Professor. Schon 1947 wurde er mit der Redaktion des im Springer-Verlag Heidelberg erscheinenden Zentralblattes für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde betraut. Als Mitherausgeber hat er bis zu seinem Tode 1990 über 100 Bände zu allen Themen der HNO-Heilkunde und ihrer Grenzgebiete zusammengestellt. 1948 wurde er aufgrund seiner großen chirurgischen Erfahrung von den Chirurgen Zenker und Guleke beauftragt, im Rahmen der im Springer-Verlag erschienenen „Allgemeinen und speziellen chirurgischen Operationslehre“ den Abschnitt „Die oto-rhino-laryngologischen Operationen“ darzustellen. 1980 erfolgte die Neuauflage in mehreren Teilbänden: Teil 1 „Die Operationen an der Nase und im Nasopharynx“ und Teil 3 „Die oto-rhino-laryngologischen Operationen im Mund- und Halsbereich“ erschienen zu seinen Lebzeiten, die weitestgehende Vorbereitung an den Teilen „Operationen an den Nasennebenhöhlen und der angrenzenden Schädelbasis“ und „Operationen im Ohrbereich“ war sein Vermächtnis. 1964 entstand in Zusammenarbeit mit Meyer der Band „Die plastischen Operationen am Kopf und Hals“. Über besonders große Erfahrungen , die er auch an Neurochirurgen weitergeben konnte, verfügte Denecke in der Chirurgie der lateralen Schädelbasis, insbesondere der Chirurgie ausgedehnter Tumoren des Felsenbeins und des Glomus jugulare. Zahlreiche Ehrenmitgliedschaften in in- und ausländischen Fachgesellschaften anerkannten seine große chirurgische Erfahrung, sein umfassendes Literaturwissen und seine Pionierleistungen in der Schädelbasischirurgie.
Für die Zuerkennung des Hans-Joachim Denecke-Preises gelten folgende Statuten:
- Der Hans-Joachim-Denecke-Preis wird für eine hervorragende und noch nicht mit einem Preis ausgezeichnete Arbeit aus dem Gebiet der Schädelbasischirurgie verliehen. Die Arbeit darf zu gleichen Zeit nicht für einen anderen Preis eingereicht worden sein.
- Die Bewertung einer Arbeit erfolgt durch ein Gremium, das aus drei gewählten Mitgliedern der Gesellschaft besteht, die als Preisrichter tätig werden. Sie wählen aus den eingereichten Arbeiten diejenigen aus, die sie für preiswürdig erachten. Liegt nur eine Arbeit vor, müssen sie darüber befinden, ob sie preiswürdig ist oder nicht.
- Um den Preis können sich alle im Bereich der Schädelbasischirurgie tätigen Kollegen bewerben.
- Die Arbeit ist in digitaler Form (Manuskript in deutscher oder englischer Sprache) bis spätestens 15. Juli jeden Jahres bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft für Schädelbasischirurgie einzureichen.
- Die Entscheidung des Preisrichterkollegiums ist endgültig. Sie wird dem Präsidenten der Gesellschaft für Schädelbasischirurgie schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig werden ihm die eingereichten Arbeiten vorgelegt. Die Verleihung des Preises erfolgt anlässlich der Jahrestagung der Gesellschaft für Schädelbasischirurgie. Der Preis kann in Ausnahmefällen auch geteilt werden.
- In Zweifelsfällen fungiert der jeweils dienstälteste Preisrichter als Sprecher des Preisrichterkollegiums. Er gibt in solchen Fällen dem Generalsekretär das letztliche Votum des Preisrichter-Kollegiums bekannt.
- Ein Exemplar der preisgekrönten Arbeit verbleibt im Generalsekretariat der Gesellschaft für Schädelbasischirurgie zu Dokumentationszwecken. Die übrigen eingereichten Arbeiten werden den Absendern zurückgegeben.
- Verstößt ein Bewerber bei der Einreichung seiner Arbeit gegen die Statuten, so scheidet diese Arbeit aus der Bewerbung aus.